PROVEN Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Formular für Informationsanfragen
Im Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten ("Gesetz") werden Inhaber personenbezogener Daten (im Folgenden als „Dateninhaber“ bezeichnet), die als betroffene Person definiert sind, bestimmte Rechte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 11 des Gesetzes gewährt.
Gemäß Absatz 1 von Artikel 13 des Gesetzes müssen Anträge bezüglich dieser Rechte an unser Unternehmen, das der Datenverantwortliche ist, uns schriftlich oder auf andere vom Ausschuss zum Schutz personenbezogener Daten („Ausschuss“) festgelegte Weise übermittelt werden.
In diesem Zusammenhang müssen die Anträge, die in „schriftlicher“ Form an unser Unternehmen zu richten sind, aus dem PROVEN Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Formular für Informationsanfragen ausgedruckt und;
- Vom Antragsteller persönlich beantragt werden oder
- Es muss vom Antragsteller mit der im Gesetz Nr. 5070 zur elektronischen Signatur definierten „sicheren elektronischen Signatur“ unterzeichnet
an die registrierte E-Mail-Adresse des Unternehmens gesendet werden.
Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, wie Sie schriftliche Bewerbungen bei uns einreichen können, speziell für die schriftlichen Bewerbungskanäle.
Persönliche Bewerbung
(Der Antragsteller muss persönlich kommen und ein Dokument vorlegen, das seine Identität bestätigt)
Bewerbung Adresse
Hacettepe Üniversitesi Teknokent Üniversitesi 6. Ar- Ge Binası Kat:10 No:29 Beytepe/Çankaya/Ankara/Türkiye
Informationen, die in der Bewerbung anzugeben sind
Auf dem Umschlag ist "Informationsanfrage im Rahmen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten" zu vermerken.
Mit sicherer elektronischer Signatur
Informationen, die in der Bewerbung anzugeben sind
In der Betreffzeile der E-Mail ist "Informationsanfrage im Rahmen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten" zu schreiben.
Darüber hinaus wird unser Unternehmen nach der Bekanntgabe anderer, vom Verwaltungsrat festzulegender Methoden bekannt geben, wie die Bewerbungen über diese Methoden eingehen werden. Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten werden die bei uns eingereichten Anträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem der Antrag bei uns eingeht, mit einer der oben beschriebenen Methoden beantwortet, je nach Art des Antrags. Unsere Antworten werden dem Antragsteller gemäß Artikel 13 des einschlägigen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten schriftlich oder elektronisch zugestellt.